Lemberg Touristik und Transport

East West Eurolines

AGB East West Eurolines

Fahrscheine

  1. Der Fahrschein ist auf eine zweite Person nicht übertragbar, bis zum Datum der Abfahrt gültig und die Änderung von dem Abreisedatum kann nur einmal geändert werden, Änderungen kann nur die Firma ausführen und mit Stempel beglauben welches eine Gebühr von 5 EUR beträgt.
  2. Der Fahrgast, der ein festes Rückfahrdatum erworben hat, sollte dieses 72 Stunden vor der Abfahrt bestätigen. Wird das Datum nicht bestätigt, hat die Firma das Recht den Sitzplatz bzw. das Ticket an eine andere Person verkaufen, das Geld wird nicht zurück erstattet.
  3. Fahrticket ohne eine feste Rückreisedatum (OPEN) ist 6 Monate gültig ab dem Anreisetag. Das Rückreisedatum kann in der Partnerfirma EAST-WEST EUROLINES angemeldet werden. Die Rückfahrt ist von der Platzreservierung abhängig. Das Datum muss 14 Tage vor der geplanten Abreise beantragt werden.

Stornierung  bereits gekaufter Tickets

  1. Das Geld wird nur bei der Firma zurückerstattet bei denen Sie ihr Ticket gekauft haben.
  2. Sie müssen das Original Ticket (mit allen Seiten) und der Rechnung bei der Zurückerstattung vorlegen.
  3. Ein verlorenes Ticket wird von der Firma nicht zurückerstattet.
  4. Das Geld wird nach folgendem System zurückerstattet :
  • Wird mehr als 10 Tage vor der Abreise storniert- werden 90 % des Kaufpreises erstattet;
  • Wird zwischen 10 Tagen und 3 Tagen storniert – werden 50% Kaufpreises erstattet;
  • Wird weniger als 3 Tage vor der Abreise storniert- werden 10% Kaufpreises erstattet
  1. Wird das Ticket nicht in Anspruch genommen, wird der Kaufpreis nicht erstattet.

Gepäck

Jeder Fahrgast hat das Recht auf kostenloses Handgepäck bis 10 Kilogramm(Größe: 60*40*20) Ebenfalls hat der Fahrgast 2 Plätze im Kofferraum (80*40*40) mit einem Gesamtgewicht von 40 Kilogramm. Beim Überschreiten der Größe oder des Gewichtes kann es zur Gebühren kommen. Zusätzliches Gepäck kann auf Anfrage mitgenommen werden. Die Gebühren pro zusätzliches Gepäckstück beträgt 1 EUR/KG.

  1. Gegenstände, die keine geeignete Form oder Größe haben sind nicht zugelassen
  2. Die Transportfirma haftet nicht für ihr Handgepäck
  3. Die Transportfirma haftet für Gepäck im Gepäckraum nur wenn es eine Verschuldung der Transportfirma, die von den Passagieren nachgewiesen werden kann aber nichtmehr als 100 $/pro Person erstattet werden und nur bei  einer schriftlichen Anzeige bei der Transportfirma und nicht später als 10 Tage nach der Abfahrt.
  4. Es ist Untersagt, Gepäck mitzunehmen, welches für Sie und andere Fahrgäste gefährlich sein kann.
  5. Die Transportfirma übernimmt keine Haftung für verlorene Gegenstände ( Passport, Geld, Schmuck ect.) welche sich nicht im Kofferraum des Busses befindet.
  6. Tiere und Pflanzen dürfen nicht mitgenommen werden

Allgemeine Bedingungen

  1. Der Fahrgast muss 30 min. vor der Abfahrt anwesend sein, bei Verspätung haftet das Busunternehmen nicht und gilt als Selbstverschuldung.
  2. Während der Fahrt ist es Verboten Zigaretten, Alkohol und andere Drogen zu konsumieren, in diesem Fall muss EAST-WEST-EUROLINES den Fahrgast dazu auffordern den Bus zu verlassen
  3. Der Busfahrer hat das Recht, wenn ein Fahrgast mit seiner Handlung die Ruhe oder die Sicherheit anderer Fahrgäste beeinträchtigt, die Fahrt mir dem Fahrgast zu verweigern.
  4. Der Fahrgast ist verpflichtet den Schaden den er im Bus verursacht hat, zu erstatten.
  5. Kinder bzw. Jugendliche unter 16 Jahren können nur in Begleitung der Eltern oder mit einer schriftlichen Einverständniserklärung mitfahren.
  6. Die Transportfirma übernimmt keine Verantwortung gegenüber dem Fahrgast der die Reiseordung nicht beachtet oder seine Dokumente nicht ordnungsgemäß vorhanden sind (z.B. kein gültiges Visum, kein Geld ect.)
  7. Sollte der Fahrgast die Vorschriften vom Zoll- und der Grenzen nicht einhalten und wird festgehalten,ist der Busfahrer dazu berechtigt, den Fahrplan ohne den Fahrgast fortzusetzen.