Lemberg Touristik und Transport

AGB Shevchenko

Bitte die Fahrscheine bis zum Ende der Reise aufbewahren.

 

Wir bieten Sie ausdrücklich sich während der Busreise an einige einfache Regel zu halten.

Reiseordnung

  • Ein Fahrschein ist nicht übertragbar. Es ist verboten, jegliche Korrekturen in einem Fahrschein vorzunehmen, außer den Korrekturen von dem zuständigen Mitarbeiter des Unternehmen „Shevchenko“.
  • Ein Fahrgast, der einen Fahrschein mit einem festen Rückfahrtdatum erworben hat, hat seine Rückreise vor mindestens 72 Stunden zu bestätigen. Sollte es nicht der Fall sein, so behält sich das Unternehmen das Recht vor, die reservierte Rückfahrt anderweitig und ohne finanziellen Ausgleich zu verkaufen.
  • Ein Fahrschein mit offenem Rückreisedatum ist gültig bis 6 Monate ab dem Datum der Abreise.
  • Bei Stornierung der Reise ist der Fahrgast verpflichtet, pauschal eine Entschädigung zu zahlen.
  • Bei Rücktritt am Tag der Busreise bzw. Nichterscheinen kann der Reisepreis nicht erstattet werden.
  • Verlorene Fahrscheine können nicht wiederhergestellt werden, der Preis wird nicht erstattet.
  • Das Unternehmen „Shevchenko“ ist nicht verantwortlich für das Handgepäck sowie für den Verlust von Geld, Dokumenten, Schmuck sowie anderer Gegenstände, die sich nicht in dem Buskofferraum befinden.
  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können nur in Begleitung von Erwachsenen reisen und bzw. oder ein schriftliches Einverständnis des/der Sorgeberechtigten haben.
  • Der Fahrer hat das Recht einem Fahrgast die Beförderung zu verweigern, der die Reiseordnung nicht einhält oder seine Dokumente nicht ordnungsgemäß vorhanden sind (z.B. kein oder abgelaufenes Visum, kein Geld, kein Rückfahrschein).
  • Sollte der Fahrgast die Zoll- bzw. Grenzvorschriften nicht einhalten und wird an der Grenze festgehalten, so ist der Busfahrer berechtigt, die Fahrt gemäß dem Fahrplan ohne Fahrgast fortzusetzen.

Bei allen Busreisen gewähren wir Ermäßigungen für:

  • Kinder bis 5 Jahre – 50%
  • Kinder ab 5 bis 12 Jahre – 20%
  • ältere Menschen (über 60 Jahre) – 10%
  • Gruppen ab 10 Personen – 10%
  • Für Studenten (ISIC) in dem Zeitraum von 01.09. bis 25.05. – 10%

Gepäck

  • Bei allen Reisen ist die kostenlose Beförderung zwei Gepäckstücken mit der Größe 60×40 cm pro Person sowie Handgepäck mit einem Gewicht von bis zu 5 kg inbegriffen.
  • Für Gepäck, welches diese Angaben in Menge oder Masse überschreitet, behaltet das Unternehmen „Shevchenko“ sich vor, die Beförderung zu verweigern bzw. ein Entgelt zu Verlangen. Mehrgepäckskosten: 1,50 EUR / kg.

Folgendes ist für den Transport untersagt:

  • Gegenstände, die wegen der Größe oder Form für den Transport nicht geeignet sind;
  • Alkoholische Erzeugnisse (mehr als 1 Liter pro Person);
  • Tabak (mehr als 2 Packungen pro Person);
  • Kaviar (mehr als eine Dose pro Person);
  • Gefährliche, brennbare, explosive oder giftige Stoffe, Waffen;
  • Fleisch- und Milchprodukte;
  • Tiere;
  • Pflanzen
  • Hinweis: Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für die Verletzung der Grenze und Passkontrollen

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